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AGB

Vor Betreuungsbeginn

Der Hundehalter hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Happy-dogsitting gelesen und akzeptiert. Bevor ein Hund in die Betreuung aufgenommen wird, findet ein gemeinsamer Probespaziergang statt. Verlief dieser gut, wird anschliessend ein Probetag vereinbart. Für die Betreuung in einem Rudel können nur Hunde, welche über ein gewissen Grundgehorsam verfügen, aufgenommen werden. Zeigt ein Hund unsoziales oder aggressives Verhalten, kann er nicht in die Betreuung aufgenommen werden.​

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Versicherungen und Haftung

Jeder Betreuungshund muss durch eine Privathaftpflicht versichert sein. Der Hundehalter haftet für alle von seinem Hund, während des Aufenthaltes, verursachten Schäden. Happy-dogsitting übernimmt dafür keine Haftung.

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Bei Verletzungen am Hund, während der Betreuungszeit, übernimmt Happy-dogsitting nur bei nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht oder Fahrlässigkeit die anfallenden Kosten.

 

Entstehende Kosten aufgrund Betreuungsausfalls meinerseits durch Unfall oder Krankheit werden von Happy-dogsitting nicht übernommen.

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Bei notfallmässigen Tierarztbesuchen durch Krankheit oder Unfall, während der Betreuung, übernimmt der Hundehalter sämtliche Kosten. Happy-dogsitting ist berechtigt, sofort einen Tierarzt aufzusuchen.

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Happy-dogsitting verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Impfschutz, Chip und Entwurmung 

Die Betreuung kann nur erfolgen, wenn der Hund über einen gültigen Impfschutz verfügt (Kombiimpfung und Zwingerhusten intranasal zwingend erforderlich). Ebenfalls muss der Hund über einen Chip verfügen, entwurmt sein und darf nicht an einer ansteckenden Krankheit leiden. Eine Kopie des aktuellen Impfausweises ist an Happy-dogsitting abzugeben.​

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Dienstleistung von Happy-dogsitting

Jeder Hund wird liebevoll sowie artgerecht behandelt. Sämtliche Bestimmungen des Tierschutzgesetzes werden strickte eingehalten. Jeder Hund wird täglich ca 3.5 Stunden ausgeführt (morgens ca. 2 Stunden/ nachmittags ca 1.5 Stunden). Ein Spaziergang beinhaltet Spass, Freude, Abwechslung, Sozialkontakte, friedliches Beisammensein im Rudel und schöne Erlebnisse in der Natur. Jeder Hund soll ein rundum Happy-Day im Rudel geniessen können.


Es werden konsequent Robidogbeutel verwendet und auf die Natur geachtet. Falls sich ein Hund aufgrund äusseren Einflussfaktoren selbständig macht, wird unverzüglich die Suche aufgenommen und der Hundehalter wird umgehend benachrichtigt.

 

Bei läufigen Hündinnen sowie Hunden, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, kann die Betreuung währenddessen nicht durch Happy-dogsitting erfolgen.

  

Bezahlung

Die Rechnung für die Betreuung wird Ende des Monats verteilt und ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.

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Ferien- und Wochenendbetreuung werden im Voraus verrechnet.

 

Abmeldungsfristen

Hunde müssen mindestens 24 Stunden vor der Abholung durch Happy-dogsitting abgemeldet werden, ansonsten wird der volle Preis in Rechnung gestellt.

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Hunde müssen 2 Wochen vor der Ferien- oder Wochenendbetreuung abgemeldet werden, ansonsten wird der volle Betrag verrechnet.

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Gebuchte Ferienbetreuung wird vollständig verrechnet, auch wenn der Hund vorzeitig abgeholt wird.

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Erfolgt die Abmeldung der Tages- oder Ferienbetreuung aufgrund Krankheit oder Unfall des Hundes, wird ebenfalls der volle Preis in Rechnung gestellt.

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Einen festen Betreuungstag, welcher nicht mehr benötigt wird, muss mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt werden.

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